Geblitzt mit PoliScan – das kann nicht sein!

Ein Brief von der Polizei Brandenburg – das kann nichts gutes heißen. In dem Schreiben wirft man mir vor, ich sei in Elsterwerda innerorts mit einer Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen worden, nach Abzug der Toleranz stehen da immer noch 71 km/h. Ich soll innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein, das hiesse 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Verkehrszentalregister in Flensburg. Als Beweis führt die Polizei Brandenburg ein Foto der Messung an, dass ich mir im Internet anschauen kann.

In der Tat, das sieht nach mir und meinem SLK aus – geblitzt mit 74 km/h. Jetzt kommt vermutlich das, was jeder Temposünder, ob schuldig oder nicht, aus dem Schutzreflex heraus sagen wird: Das kann absolut nicht sein! Ich bestreite dennoch, das diese mit dem berüchtigten PoliScan-Messgerät (siehe Autobild oder Auto, Motor und Sport) durchgeführte Messung korrekt ist und möchte das hier auch öffentlich begründen:

PoliScan BeweisfotoZum einen sieht man auf dem Beweisfoto des Poliscan, dass sich ein weiteres Fahrzeug auf dem Foto befindet. Die seltsamen Linien, die mein Anwalt zunächst als Reflektionen abgetan bei näherer Betrachtung auf dem iPad aber durchaus als seltsam eingestuft hat, legen nahe, dass das andere Fahrzeug meine Messung in nicht unerheblichem Umfang beinträchtig hat. Insbesondere auf dem Display eines iPads erkennt man in den Linien doch sehr genau, dass es sich um Abtastpunkte eines Laserstrahls handelt. Da dieses Foto meine Messung dokumentieren soll geht daraus eineindeutig hervor, dass das andere Fahrzeug meine Messung mehr als nur gestört haben könnte.

Zum anderen – und das ist keine Schutzbehauptung sondern nachweisbar – habe im September 2011 im Verkehrssicherheitszentrum des ADAC-Partnerzentrums Sachsenring ein Pkw-Intensivtraining absolviert. Der prägendste Bestandteil im Rahmen dieses Lehrgangs war für mich die Auswirkung der Geschwindigkeit auf den Bremsweg eines Kraftfahrzeugs. Bei den zwei praktischen Demonstrationen mit Geschwindigkeiten von 50 km/h und 70 km/h wurde deutlich, dass das Fahrzeug mit 70 km/h Anfangsgeschwindigkeit noch immer 50 km/h an der Stelle schnell war wo das Fahrzeug mit 50 km/h Anfangsgeschwindigkeit bereits vollständig zum Stehen gekommen war.

Seit diesem Lehrgang achte ich sehr penibel darauf, innerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 50 km/h zu fahren und halte mich innerorts IMMER an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Meine Frau wird das, leidgeprüft, bezeugen können, denn muss sie immer unfreiwillige Nickbewegungen ausführen, wenn ihr Mann den Roadster am Ortschild auf exakt 50 km/h herunterbremst und den Tempomat auf diese Geschwindigkeit justiert. Wir wurden in diesem Jahr schon mehrfach innerorts von eiligen Audis und BMWs überholt weil wir so „trödeln“.

Es müsste also wirklich mit dem Teufel zu gehen, wenn just in einem Moment, wo ich einmal ein Ortsschild übersehen haben sollte, gleich eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei durchgeführt wird.

Die Sache liegt nun bei einem Anwalt für Verkehrsrecht und ich werde den Vorwürfen widersprechen. Updates in dieser Angelegenheit folgen:

UPDATE 01.07.2012: Gestern erhielt ich von meinem Anwalt ein Schreiben der zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg zum Abschluss des Ermittlungsverfahren. Darin heisst es, das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrwidrigkeit sei eingestellt worden. Geht doch! Und trotzdem werde ich als nächstes eine Verkehrsrechtschutzversicherung beim ADAC abschliessen – die Kostennote des Rechtsanwalts beläuft sich in dieser Angelegenheit auf rund 450 Euro.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.